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Heiratskapitalversicherung

Die Heiratskapitalversicherung, oder auch Aussteuerversicherung genannt, ist eine Sonderform der Lebensversicherung. Abgeschlossen werden muss eine Heiratskapitalversicherung, bzw. Aussteuerversicherung noch vor dem 12. Lebensjahr bei Jungen, und vor dem 10. Lebensjahr bei Mädchen. Die Beiträge zur Heiratskapitalversicherung, bzw. Aussteuerversicherung werden von einem Elternteil gezahlt. Sollte der Elternteil vor dem Ende der Vertragslaufzeit sterben, so läuft diese Versicherung beitragsfrei weiter. Die Vertragslaufzeit endet dabei spätestens am 25. Geburtstag des Kindes, wobei die Versicherungssumme auch ohne dass es zu einer gekommen ist, oder kommt, zur Verfügung steht. Verwendet werden kann die Versicherungssumme darüber hinaus in jedem Fall frei, das heißt sie ist nicht zweckgebunden. Eine Heiratskapitalversicherung, bzw. Aussteuerversicherung bringt dabei in aller Regel eine noch mäßigere Rendite, als eine normale Kapital-Lebensversicherung. Sinn der Heiratskapitalversicherung, bzw. Aussteuerversicherung ist dass das versicherte Kind bei seiner Heirat über eine Aussteuer verfügt. Unter Aussteuer versteht man dabei Güter oder Geldmittel, die die Braut oder der Bräutigam mit in die Ehe bringt. Die Aussteuer, oder die Mitgift waren in früheren Zeiten für eine gerade gegründete Familie sehr wichtig. Sie waren das Startkapital für das gemeinsame Leben, wobei eine Mitgift stets nur die Braut mit in die Ehe brachte. Es konnte sich dabei sowohl um Geld, als auch um Güter oder um Tiere handeln. Die Ehepartnerin wurde oftmals nach dem Gesichtspunkt von den Eltern des Bräutigams ausgewählt, wie viel Mitgift sie vermutlich mit in die Ehe bringen würde, wobei man unterschied zwischen direkter Mitgift und indirekter Mitgift. Die direkte Mitgift ist dabei die Mitgift, die die Braut mit in die Ehe bringt. Die Begrifflichkeit indirekte Mitgift wurde hingegen verwendet, wenn die Mitgift von der Familie des Bräutigams kam.

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